
Das Bildungs- und Teilhabepaket
Unterstützung für Kinder und Jugendliche
Das Bildungs- und Teilhabepaket
Seit dem 1. April 2011 können für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien
zusätzliche Leistungen gewährt werden.
Berechtigten können monatlich 15 EUR des Mitgliedsbeitrages
für das Kids-WingTsun und WingTsun erstattet werden.
Wer ist berechtigt?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld,
Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und einen Kindergarten oder die Schule besuchen.
Sie können unter anderem Unterstützung für die sportlichen Aktivitäten der Kinder erhalten.
Was ist im Bildungspaket enthalten?
Zum Bildungspaket gehören neben Mittagessen und Lernförderung auch die Teilhabe an
Kultur, Sport und Freizeit für alle Kinder und Jugendlichen bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahres.
Dazu gehören zum Beispiel auch Mitgliedsbeiträge für
Sportvereine und Sportschulen.
Wo wird die Leistung beantragt?
Zuständig ist grundsätzlich die Stelle, bei der bereits Leistungen beantragt wurden. Dort wird der Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gestellt.
- Jobcenter für Bezugsberechtigte von Leistungen nach dem SGB II
- Wohnungsämter für Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag
- Sozialämter für Anspruchsberechtigte auf Leistungen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz
Weitere Informationen:
Ausführliche und aktuelle Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie
auf dem Familienportal des Bundes:
familienportal.de – Bildung & Teilhabe

