Bildung und Teilhabe

Das Bildungs- und Teilhabepaket

Unterstützung für Kinder und Jugendliche

Das Bildungs- und Teilhabepaket

Seit dem 1. April 2011 können für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien zusätzliche Leistungen gewährt werden.

Berechtigten können monatlich 15 EUR des Mitgliedsbeitrages für das Kids-WingTsun und WingTsun erstattet werden.


Wer ist berechtigt?

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und einen Kindergarten oder die Schule besuchen.

Sie können unter anderem Unterstützung für die sportlichen Aktivitäten der Kinder erhalten.


Was ist im Bildungspaket enthalten?

Zum Bildungspaket gehören neben Mittagessen und Lernförderung auch die Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Dazu gehören zum Beispiel auch Mitgliedsbeiträge für Sportvereine und Sportschulen.


Wo wird die Leistung beantragt?

Zuständig ist grundsätzlich die Stelle, bei der bereits Leistungen beantragt wurden. Dort wird der Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gestellt.

  • Jobcenter für Bezugsberechtigte von Leistungen nach dem SGB II
  • Wohnungsämter für Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag
  • Sozialämter für Anspruchsberechtigte auf Leistungen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz

Weitere Informationen:

Ausführliche und aktuelle Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie auf dem Familienportal des Bundes:

familienportal.de – Bildung & Teilhabe